Foto: Vogelsberger Zeitung

Waldbrand zwischen Lanzenhain und Ilbeshausen

Feuer war nicht angemeldet – Verursacher ging Einsatzkräfte verbal an

LANZENHAIN / ILBESHAUSEN

Gegen 17.07 Uhr meldete die Leitstelle des Vogelsbergkreises einen Waldbrand zwischen Lanzenhain und Ilbeshausen.

Schon auf der Anfahrt hatte die Feuerwehr eine starke Rauchwolke gesehen. Bei Ankunft der Brandschützer kam der Verursacher des Feuers den Einsatzkräften entgegen. Lautstark ging er die Einsatzkräfte mit den Worten an, was sie denn hier wollten. Aufgrund dessen hatte die Feuerwehr die Polizeibeamten hinzugezogen, die ohnehin bei dem Stichwort „F1 Waldbrand“ alarmiert wird. Die Feuerwehr erkundigte sich bei dem Verursacher, ob das Feuer überhaupt angemeldet sei. „Nein, er wollte es anmelden, aber die Gemeinde sei schon geschlossen gewesen“, sagte ein Feuerwehrmann. Er habe das Feuer dennoch einfach angezündet, so die Brandschützer. Damit wollte sich die Feuerwehr nicht zufrieden geben und löschte kurzerhand die drei Brandstellen.

Die Feuerwehr war mit 25 Einsatzkräften aus Herbstein und Lanzenhain vor Ort. Ebenso eine Streife der Lauterbacher Polizei. Verletzt wurde zum Glück niemand.

Dem Verursacher passte es ebenfalls nicht, dass auch Medienvertreter vor Ort waren. Auch diese ging er verbal an.

Update Stand: 26.04.2023, 15.44 Uhr

Der Verursacher hat sich bei uns in der Redaktion gemeldet und echauffiert erklärt, dass es kein Waldbrand gewesen sei. Es seien lediglich drei Reisigstellen gewesen, die er angezündet habe. Er könne nicht verstehen, weshalb ein ganzer Löschzug der Feuerwehr angekommen ist. Zudem sei es sein Privatgrundstück. Zitat des Verursachers: „Bei mir ist es ein Waldbrand, wenn Bäume brennen.“

Was zählt zu einem Waldbrand? – Antworten von Dr. Sven Holland

Wir haben eine Anfrage beim Vogelsbergkreis gestellt, was alles unter der Definition „Waldbrand“ fällt. Kreisbrandinspektor Dr. Sven Holland erklärt hierzu: „Auch ein Brand auf dem Waldboden wird als Waldbrand bezeichnet. Das s. g. Bodenfeuer ist die häufigste Art von einem Waldbrand. Dazu zählt auch bodennahes Gestrüpp oder abgestorbenes Geäst und Bodenbewuchs. Zwischen einem Privatwald und einem öffentlichen Wald wird nicht unterschieden.“ Kurz: Von einem Waldbrand redet man, wenn es im Wald brennt. Solche Waldbrände können sich schnell ausbreiten und große Schäden anrichten.

Anm. d. Red.
Folglich war unser Titel von Anfang an richtig und völlig konform mit der der Definition „Waldbrand“.

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