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Finanzielle Unterstützung für Schwangere

Diakonie Vogelsberg zahlt finanzielle Hilfe aus der Bundesstiftung und hilft bei Anträgen

VOGELSBERGKREIS

Direkte wirtschaftliche Hilfen, z. B. Gelder aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ und aus der Stiftung „Für das Leben“ der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau können bei der Diakonie Vogelsberg beantragt werden.

So kann jede schwangere Frau einen Antrag auf finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung von notwendigem Bedarf für Schwangerschaft, Geburt und Kleinkindausstattung stellen. Diese Unterstützung ist an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden, die abhängig von der Familiengröße und den Unterkunftskosten ist.

Voraussetzung ist, dass der Antrag vor der Geburt gestellt wird. In der Schwangerenberatung informieren die Mitarbeitenden ebenfalls über Rechtsansprüche und beraten die werdende Mutter oder die werdenden Eltern in Fragen zu Veränderungen in Partnerschaft und Sexualität, zu Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt.

Auch helfen die Beraterinnen bei Anträgen auf finanzielle Unterstützung beim Amt für Soziale Sicherung, beim Jugendamt oder bei der Beantragung von Kinder- und Elterngeld.

Die Beratungsstellen der Diakonie Vogelsberg bieten darüber hinaus noch vielfältige Unterstützungsangebote für Schwangere und Familien.

Persönliche Beratung ist nach Terminabsprache möglich. Die Beratungsstelle der Diakonie Vogelsberg in Lauterbach, Schlitzer Str. 2, ist zu Terminvereinbarungen telefonisch montags bis freitags unter 06641 64669-0 zu erreichen, in Alsfeld, Altenburger Str. 33, montags bis freitags unter 06631 72031. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich und kann von allen in Anspruch genommen werden. Die Angebote der Diakonie Vogelsberg können auch unter folgender Homepage eingesehen werden: www.diakonie-vogelsberg.de.

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