Foto: Vogelsberger Zeitung

Defekte Lichtzeichenanlage sorgt für Verkehrschaos

LAUTERBACH
Eine offenbar gestörte Lichtzeichenanlage hat am Montagmorgen am Bahnübergang zwischen Lauterbach und Maar für erhebliche Behinderungen gesorgt. Mehrfach bildeten sich auf der B254 Staus in beide Richtungen.

Der Berufsverkehr rollt am Montagmorgen an – doch am Bahnübergang auf der B254 zwischen Lauterbach und dem Ortsteil Maar geht zunächst kaum noch etwas. Kurz nach 4 Uhr zeigt die Lichtzeichenanlage Rot. Die Halbschranken bleiben jedoch geöffnet.

Für die Verkehrsteilnehmer ist die Situation zunächst eindeutig: Bei rotem Signal wird gewartet. Ein Zug kommt allerdings nicht. So wächst der Stau auf beiden Seiten des Bahnübergangs immer weiter.

Nach längerer Wartezeit überqueren schließlich die ersten Fahrzeuge trotz des weiterhin roten Signals den Bahnübergang. Weitere Verkehrsteilnehmer folgen. Auch in der Gegenrichtung setzt sich der Verkehr wieder in Bewegung, sodass sich der erste Stau langsam auflöst.

Von der Polizeistation war zwischenzeitlich zu erfahren, dass die Bundespolizei und die Deutsche Bahn verständigt worden seien.

Doch wenig später wiederholt sich das Ganze. Erneut kommt es auf beiden Seiten der B254 zu einem Rückstau. Diesmal nähert sich tatsächlich ein Zug aus Richtung Wallenrod in Richtung Lauterbach. Der Triebfahrzeugführer hält vor dem Bahnübergang, gibt einen Achtungspfiff ab und überquert die Stelle anschließend vorsichtig.Danach setzt sich auch der Straßenverkehr wieder in Bewegung. Die Lichtzeichenanlage zeigt weiterhin Rot, während die Halbschranken geöffnet bleiben.

Wenig später kommt der nächste Zug, diesmal aus Richtung Lauterbach in Richtung Alsfeld. Auch dieser Zug hält zunächst vor dem Bahnübergang, gibt ein Achtungssignal und fährt anschließend vorsichtig über die Gleise.

Inzwischen ist auch ein Techniker der Bahn vor Ort. Der Fehler an der Anlage wird behoben. Danach kann der Verkehr auf der B254 wieder ohne die bisherigen Behinderungen über den Bahnübergang rollen.

Die Pressesprecherin der Bundespolizei erklärte auf Nachfrage der Vogelsberger Zeitung, dass Verkehrsteilnehmer bei einer solchen Störung grundsätzlich warten müssen, bis ein Techniker oder die Polizei vor Ort eingetroffen ist. Zeigt die Lichtzeichenanlage Rot, gilt für die Verkehrsteilnehmer weiterhin: stehen bleiben und warten.

Ein eigenmächtiges Überqueren des Bahnübergangs kann nach Angaben der Bundespolizei als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und eine Geldbuße nach sich ziehen.

Die Bundespolizei weist zudem auf die besondere Gefahr durch den Bahnverkehr hin. Züge können sich vergleichsweise lautlos nähern und werden deshalb unter Umständen erst spät wahrgenommen. Hinzu kommt der lange Bremsweg eines Zuges. Verkehrsteilnehmer sollten deshalb niemals darauf vertrauen, einen herannahenden Zug noch rechtzeitig zu erkennen oder dessen Geschwindigkeit richtig einzuschätzen.

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Erstellt von Karl-Ernst Crönlein.