Symbolfoto: pixabay

Vorsorgliches Abkochgebot betrifft ausschließlich den Lauterbacher Stadtteil Wernges

LAUTERBACH-WERNGES
Aufgrund einer festgestellten leichten Trübung im Trinkwassernetz wurde für den Lauterbacher Stadtteil Wernges in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt vorsorglich ein Abkochgebot ausgesprochen. Die entsprechende Kundeninformation wurde am 14.09.2026 veröffentlicht. Alle betreffenden Haushalte sind mit einem Einwurfschreiben informiert worden.

Die in einzelnen Medien verwendete Bezeichnung „Trinkwasserunfall“ beschreibt die aktuelle Situation nicht zutreffend. Hintergrund ist eine vorsorgliche Maßnahme aufgrund einer festgestellten Trübung im Trinkwasser des Stadtteils Wernges. Ein Schadensereignis mit Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung des gesamten Vogelsbergkreises liegt nicht vor.

Die Ursache der festgestellten Trübung ist derzeit noch nicht bekannt. Um jegliches gesundheitliche Risiko auszuschließen, haben die Stadtwerke Lauterbach umgehend Maßnahmen eingeleitet. Hierzu gehören die Desinfektion betroffener Anlagenteile sowie umfangreiche Rohrnetzspülungen. Zusätzlich wurde in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt vorsorglich ein Abkochgebot für Trinkwasser ausgesprochen.

Das Abkochen des Wassers dient ausschließlich der vorbeugenden Absicherung, bis die Untersuchungen abgeschlossen und die Trinkwasserqualität wieder uneingeschränkt nachgewiesen ist.  Die Beeinträchtigung wird voraussichtlich die nächsten 4 Tage andauern. Die Bevölkerung wird über den weiteren Verlauf sowie über die Aufhebung des Abkochgebots zeitnah informiert.

Die verwendete Bezeichnung „Trinkwasserunfall“ wurde vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe herausgegeben und von uns auch so fälschlicherweise übernommen.

Screenshot: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Die Bezeichnung „Trinkwasserunfall“ beschreibt die aktuelle Situation nicht zutreffend.
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Erstellt von Karl-Ernst Crönlein.