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Wasserentnahme ab sofort verboten

Anhaltend niedrige Pegel zwingen den Kreis zum Schutz von Bächen, Flüssen und Seen zu einem Entnahmeverbot

VOGELSBERGKREIS
Wegen anhaltend niedriger Wasserstände hat der Vogelsbergkreis mit sofortiger Wirkung die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen untersagt. Trotz der jüngsten Regenfälle habe sich die Situation nicht ausreichend entspannt. Die Niederschlagsmengen reichten nicht aus, um das bestehende Defizit auszugleichen, teilte der Kreis mit.

„Es hat zwar geregnet, aber die Niederschlagsmenge reicht nicht aus, sodass wir derzeit niedrige Wasserstände in unseren Gewässern haben. Eine Änderung der Situation ist im Moment nicht in Sicht“, erklärt Erster Kreisbeigeordneter Patrick Krug. Besonders betroffen seien die Oberläufe der Bäche, die weiterhin deutlich zu wenig Wasser führten. Deshalb sehe sich der Vogelsbergkreis – wie bereits in den Vorjahren – gezwungen, erneut ein Entnahmeverbot zu erlassen.

Von der Regelung betroffen ist unter anderem die Wasserentnahme durch Privatpersonen zur Gartenbewässerung sowie die Bewässerung von Wiesen und landwirtschaftlichen Flächen. Die Untere Wasserbehörde weist darauf hin, dass Verstöße gegen die Allgemeinverfügung eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld geahndet werden können.

Nach Angaben des Kreises reichen die Niederschläge derzeit nicht aus, um insbesondere die Defizite in den Quellgebieten auszugleichen. Ziel des Verbots sei es, die Gewässer vor weiteren Belastungen zu schützen und kritische Zustände zu verhindern. Dadurch sollen auch die Lebensräume von Tieren und Pflanzen in den Gewässern erhalten werden.

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