Staatsanwaltschaft forderte drei Jahre und neun Monate Haft – Schöffengericht legte eine Strafe von drei Jahren Haft fest
ALSFELD
Das Urteil im Kindesmissbrauchsfall ist gefallen. Der 43-Jährige muss für drei Jahre ins Gefängnis. Bis das Urteil rechtskräftig ist, darf er auf freiem Fuß bleiben, muss sich aber streng an die polizeilichen Auflagen halten.
Der Angeklagte hatte schon sieben Monate in U-Haft gesessen. Dort soll er regelmäßig verprügelt worden sein, erklärte sein Verteidiger in seinem Plädoyer. Er forderte eine Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Der Angeklagte wurde wegen sexueller Handlungen an einer damals Zehnjährigen und des Besitzes von über 50.000 kinderpornografischen und 8.000 jugendpornografischen Dateien verurteilt.

Welche Auflagen muss der Angeklagte genau befolgen? Der vorsitzende Richter Dr. Bernd Süß erklärte dem Angeklagten, dass er sich wöchentlich bei der Polizei melden muss. Es sei ihm auch verboten, sich Kindern zu nähern oder mit ihnen Kontakt aufzunehmen. Der 43-Jährige hat nun eine Woche Zeit, in Berufung zu gehen. Sollte das geschehren, so muss das Verfahren an das Landgericht Gießen abgegeben werden.
Am 19. März 2025 war es in Lauterbach zu einem großangelegten Polizeieinsatz gekommen, der für erhebliches Aufsehen sorgte. Polizei, Kriminalpolizei und Ordnungsamt durchsuchten das Wohnhaus und den Garten eines 43-jährigen Mannes. Dabei wurden nach Angaben der Ermittler verschiedene Datenträger mit kinder- und jugendpornografischem Material sichergestellt. Auch Metalldetektoren und Spürhunde kamen zum Einsatz.



Archivfoto: Vogelsberger Zeitung

