Niemand wurde verletzt – Sachschaden im niedrigen fünfstelligen Bereich
LAUTERBACH
Zu einem Unfall kam es am Ostersamstag gegen 21.30 Uhr in Lauterbach Kreuzung Eselswörth/Lindenstraße.
Eine Frau befuhr mit ihrem VW Beetle die Straße „Eselswörth“ und wollte nach links auf die Lindenstraße abbiegen. Ein Ford-Fahrer befuhr mit seinem blauen Pkw die Lindenstraße aus Richtung „Königsberger Straße“. Im Kreuzungsbereich kam es aus bisher ungeklärter Ursache zum Unfall.
Bei dem Unfall wurde zum Glück niemand verletzt. Der Sachschaden dürfte sich im unteren fünfstelligen Bereich belaufen. Vor Ort konnte nicht geklärt werden, wer nun der Unfallverursacher ist. Die Parteien beschuldigen sich gegenseitig.
Beamte der Lauterbacher Polizei nahmen den Unfall auf.

Anm. d. Red.
Am Unfallort kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen einem Bekannten der Fahrerin und einem Pressevertreter. Der Mann ging verbal den Pressevertreter an, er meinte: „Von dem Auto werden keine Fotos gemacht, die Frau möchte das nicht.“ Der Pressevertreter erwiderte, dass sich der Unfall im öffentlichen Raum zugetragen habe und er durch die Pressefreiheit das Recht dazu habe, Fotos von den Fahrzeugen zu fertigen. Schließlich besteht auch ein öffentliches Interesse. Das ließ den Mann unbeeindruckt und drohte dem Pressevertreter damit, dass er ihm die Kamera zerschlagen werde, wenn Fotos vom Unfall gemacht werden. Die Pressefreiheit sei ihm egal.
Eine Polizeibeamtin erklärte dem Mann, dass der Pressevertreter das Recht dazu habe, schließlich sei er keine Privatperson. Das sei dem Mann egal, erwiderte er der Beamtin. In der Tat hat der Pressevertreter das Recht dazu. In Deutschland ist es grundsätzlich erlaubt, Fotos von Unfallfahrzeugen durch Pressevertreter zu fertigen, wenn sie sich auf öffentlichem Grund befinden. Die Presse hat das Recht auf Informationsfreiheit (Art. 5 GG). Das Persönlichkeitsrecht, also das Recht am eigenen Bild, muss allerdings gewahrt bleiben.


