Symbolfoto: pixabay

Seniorin wurde Opfer von Wechselschwindel

64-Jährige durch Trickdieb bestohlen – 69-Jährige reagierte schneller – Polizei bittet um Hinweise

ALSFELD
Am Mittwochmittag (21.01.) gegen 12.30 Uhr wurde eine 64-jährige Frau in der Straße „Schnepfenhain“ durch eine unbekannte männliche Person angesprochen. Diese bat die Frau darum, ihr einen Euro zu wechseln.

Während die 64-Jährige das Münzfach ihrer Geldbörse nach passenden Münzen durchsuchte, gelang es der unbekannten Person sich durch gezielte Ablenkung Zugriff auf das Banknotenfach zu verschaffen und unbemerkt die dort befindlichen Scheine an sich zu nehmen. Anschließend entfernte sich der Mann in unbekannte Richtung.

Auch eine 69-Jährige wurde zum gleichen Tatzeitpunkt in dieser Straße von einer Person, mit der Bitte Geld zu wechseln, angesprochen. Als die Frau ihren Geldbeutel öffnete und der unbekannte Täter hineingriff, erkannte sie die Situation und zog ihren Geldbeutel zurück. Der Täter entfernte sich daraufhin in Richtung Altstadt.

Täterbeschreibung
In beiden Fällen kann die Person wie folgt beschrieben werden: südländisches Erscheinungsbild, normale bis sportliche Figur, 30-40 Jahre alt, schwarze kurze Haare, Vollbart, dunkel gekleidet, freundliches Auftreten.

 Die Polizei bittet um Hinweise
Wer Hinweise zu der Straftat geben kann, meldet sich bitte bei der Polizeistation Alsfeld unter der Telefonnummer 06631/974-0, jede andere Polizeidienststelle oder die Onlinewache unter polizei.hessen.de/onlinewache

Ihre Polizei rät:

  • Seien Sie achtsam, wenn Unbekannte Sie auf Parkplätzen nach Wechselgeld fragen
  • Trickdiebe versuchen immer in Ihre Nähe zu kommen, um unbemerkt beispielsweise Geld aus ihrem Portemonnaie zu nehmen. Halten Sie die Person auf Abstand
  • Taschendiebe lassen sich oft an einem typisch suchenden Blick erkennen: Sie meiden den direkten Blickkontakt zum Opfer und schauen eher nach der Beute
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Hinweis:
Dieser Artikel beinhaltet Texte und/oder Informationen und/oder Fotos aus einer Pressemitteilung (ots) der Polizeistationen oder der Polizeipräsidien. Aus juristischen Gründen werden diese Texte unverändert übernommen.