Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger von der Staatsanwaltschaft Gießen war auch vor Ort. (Archivfoto: Vogelsberger Zeitung)

Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und Mord

Anklageschrift umfasst 109 Seiten – 90 Zeugen und 6 Sachverständige sind aufgeführt

GIESSEN / WERNGES
Die Staatsanwaltschaft Gießen hat anlässlich eines Tötungsdelikts zum Nachteil einer 55 Jahre alt gewordenen Frau nunmehr Anklage zum Landgericht Gießen erhoben.

In der 109 Seiten umfassenden Anklageschrift sind 90 Zeugen und 6 Sachverständige aufgeführt.

Dem 58-Jährigen und seiner 43-jährigen Lebensgefährtin wird gefährliche Körperverletzung und Mord zur Last gelegt, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Gießen und des Polizeipräsidiums Osthessen.

Konkret wird den Angeklagten vorgeworfen, die Geschädigte ab Ende November 2023 während ihrer Mietzeit in Wernges mehrfach körperlich misshandelt und schließlich Anfang des Jahres 2024 getötet zu haben. Anschließend soll der Angeklagte den Leichnam zerteilt und zunächst im Keller des Hauses aufbewahrt haben. Teile des Leichnams wurden zudem in ein Waldstück bei Schlitz-Willofs verbracht. Sämtliche sterbliche Überreste konnten im Rahmen der Durchsuchung Anfang Juli 2024 aufgefunden werden.

Die Staatsanwaltschaft Gießen geht aufgrund der Ermittlungen – insbesondere nach Auswertung von insgesamt knapp 22.000 auf dem Mobiltelefon der Angeklagten gesicherter Chatnachrichten – davon aus, dass die Geschädigte zur Verdeckung der vorangegangenen Straftaten getötet wurde.

Im Zuge der außergewöhnlich umfangreichen Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft konnte zudem festgestellt werden, dass die Angeklagten seit Ende 2015 insgesamt 26 Mieter beherbergten. Hierbei soll es ebenfalls zu Körperverletzungen, Bedrohungen und Beleidigungen gekommen sein, weshalb entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden.

Die nicht vorbestraften, deutschen Angeklagten bestreiten weiterhin für den Tod der Geschädigten, die seit ihrer Geburt an einem „Down-Syndrom“ litt, verantwortlich zu sein, wir berichteten hier.

Das zuständige Schwurgericht in Gießen hat nunmehr über die Zulassung der Anklage zu befinden. Mit einem etwaigen Beginn der Hauptverhandlung ist voraussichtlich bis Ende des ersten Quartals 2025 zu rechnen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass vor Prozessbeginn zur Tötungsart, den genauen Todesumständen sowie den konkreten Einlassungen der Angeklagten aus ermittlungstaktischen Gründen und zur Vermeidung der Beeinflussung von Zeugen keine Angaben gemacht werden können, erklärt Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger von der Staatsanwaltschaft Gießen.

Anm. d. Red.
Sollte das Schwurgericht die Angeklagten wegen Mord verurteilen, so ist mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu rechnen. Eine Bewährung wäre dann ausgeschlossen.

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