So haben wir Sie in den April geschickt
LAUTERBACH
Alle Jahre wieder, am 1. April, zünden viele Menschen gleichermaßen das Spaßfeuerwerk. Die Tradition des Aprilscherzes ist vermutlich mehrere Hundert Jahre alt, niemand kennt seinen Ursprung so ganz genau.
Erstmals überliefert ist die Redensart „in den April schicken“ in Deutschland 1618 in Bayern. Die Deutschen sind bekannt für ihre „Aprilscherze“, bei denen es darum geht, eine haarsträubende, aber im Allgemeinen harmlose Geschichte zu erzählen, die komplett erfunden ist, um andere zu täuschen. Nicht alles, was am 1. April in den Medien steht, entspricht der Wahrheit. Da bilden wir keine Ausnahme.
Mit diesen erfundenen Geschichten haben wir Sie in den April geschickt:
Panne bei der Erneuerung der B275
Nein, es gab keine Panne bei Erneuerung der B 275. Zumindest hat man kein „wichtiges“ Kabel vergessen. Bürgermeister Rainer-Hans Vollmöller war auch nicht entsetzt, denn schließlich wusste er gar nichts von unserem Scherz.
Lauterbach erweitert öffentlichen Nahverkehr auf umliegende Dörfer
Den Stadtbus „Der kleine Strolch“ gibt es tatsächlich seit 2023, nur eben die Erweiterung nicht. Schade, denn einige Leserinnen und Leser hegen tatsächlich den Wunsch einer Erweiterung der Stadtlinie. Es bleibt aber nur eine Fantasie unserer Redaktion. Ein Nutzer fand unsere Idee so gut, dass er selbige für sich zu eigen machte und die Wartenberger aufs Glatteis führen wollte. Doch schnell durchschauten die Wartenberger die laienhafte Fotomontage mit dem Stadtbus. Nein, „Der kleine Strolch“ wird Angersbach nicht anfahren. Eine eigene Idee hätte bestimmt mehr Erfolg gehabt.
Stadt plant Ortschild auf Steinsockel nach Diebstahl
Ja, die Ortstafel wurde Ende 2021 tatsächlich von unbekannten Tätern gestohlen. Das sieht die Polizei und die Stadtverwaltung nicht als „Scherz“, denn das Ortsschild hat eine doppelte Funktion. Es zeigt nicht nur den Anfang bzw. das Ende einer Ortschaft an, sondern regelt auch die Geschwindigkeit. Ab der Ortstafel gilt 50 km/h. Neben dem Diebstahl und einer Sachbeschädigung kann auch ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr infrage kommen. Einen massiven Steinsockel als Ortstafel wird es hingegen nicht geben, er hätte ohnehin keine Gültigkeit. Dieses Vorhaben wurde von uns frei erfunden.