Ohne Erlaubnis der Einsatzkräften ist das nicht erlaubt. (Foto: Vogelsberger Zeitung)

Die Gaffer bei Unfällen – Strafen drohen

Helfen statt gaffen! – Ermöglichen Sie den Einsatzfahrzeugen eine ungehinderte Durchfahrt!

ALSFELD

Auf der A5 bei Alsfeld kam es am Dienstagnachmittag gegen 16.40 Uhr zu einem schweren Verkehrsunfall (wir berichteten). Dabei wurden drei Personen leicht verletzt. Die Rettungsgasse funktionierte hervorragend – das Gaffen allerdings auch.

Tagtäglich kommt es zu einer Vielzahl an Unfällen, bei denen glücklicherweise nur selten Menschen schwer oder tödlich verletzt werden. Dabei lässt sich leider immer wieder beobachten, wie Schaulustige ihr Tempo deutlich drosseln oder heraneilen, um das Geschehen zu beobachten oder sogar zu dokumentieren.

Sogenannte Gaffer helfen weder Verletzten noch Einsatzkräften – Sie behindern deren Arbeit!

Gaffer gehen rücksichtslos und dreist vor. Durch Fotografieren und Filmen von Unfallszenen nehmen Sie in Kauf, dass die Retter nicht selten an lebensnotwenigen Rettungsmaßnahmen gehindert oder bei diesen eingeschränkt werden. Ob blockierte Rettungsgassen auf Autobahnen oder das im Weg stehen an Unfallorten – Konflikte zwischen Einsatzkräften und Gaffern sind vorprogrammiert.

Foto: Vogelsberger Zeitung
Sie filmt mit dem Handy. (Vergrößerung Bildausschnitt)

Strafbare Handlung!

Was vielen Sensationslustigen jedoch nicht bewusst ist: Das Aufnehmen von unbefugten Bildaufnahmen, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellen und damit deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzen, ist eine Straftat! Die Sanktionen für Gaffer reichen von Geldstrafen bei Ordnungswidrigkeiten bis zu Geld- und Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren und mehreren tausend Euro bei Straftatbeständen.

Bei dem Unfall gestern auf der A5 bei Alsfeld stiegen neben vielen Autofahrern auch einige Schaulustige aus dem Reisebus, der direkt hinter dem Streifenwagen der Autobahnpolizei zum Stehen kam, aus und so mancher Fahrgast zückte das Handy. Sandra Suski, Kriminalhauptkommissarin und Pressesprecherin vom Polizeipräsidium Osthessen erklärt auf Anfrage unserer Zeitung, dass auch das nicht erlaubt sei, man begibt sich auch selbst in Gefahr. „Ohne Grund darf man das Fahrzeug nicht verlassen, besonders auf der Autobahn. Auch das Aufnehmen von unbefugten Bildaufnahmen, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellen, stellt eine Straftat dar“, so Sandra Suski. In besonderen Situationen gibt es Ausnahmen, die von den Einsatzkräften bekannt gegeben werden. Hier darf das Fahrzeug verlassen werden, man sollte sich aber nicht zu weit vom Fahrzeug entfernen, erklärt die Pressesprecherin.

„Wir als Polizei Osthessen appellieren daher – helfen statt gaffen! Halten Sie Wege für Einsatzkräfte frei. Bilden Sie beispielsweise bei entsprechender Verkehrslage eine ‚Rettungsgasse‘ und ermöglichen Sie den Einsatzfahrzeugen eine ungehinderte Durchfahrt. Hierdurch tragen Sie dazu bei, dass Verletzte schnellst- und bestmöglich versorgt und Behinderungen jeglicher Art baldmöglichst beseitigt werden können“, heißt es abschließend.

Anm. d. Red.
Der Unterschied zwischen Gaffern und Pressevertreter ist, dass sie wissen, was sie tun. Pressefotografen wissen, wie dicht sie ans Geschehen dürfen und die Rettungsarbeiten somit nicht behindern. Der Pressevertreter darf für die Berichterstattung die notwendigen Fotos fertigen.

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