Das Braunkehlchen. (Foto: Vogelsbergkreis)

Immer weniger Braunkehlchen

Im Vogelsberg wird viel für den Schutz des „Vogel des Jahres 2023“ getan

VOGELSBERGKREIS
Dramatisch zugespitzt seit dem letzten Jahrhundert hat sich in Hessen die Bestandssituation von Wiesenbrüterarten, die auf Extensivgrünland angewiesen sind. Arten wie das Braunkehlchen und der Wiesenpieper drohen im Zuge eines Aussterbeprozesses komplett aus der hessischen Vogelwelt zu verschwinden. Beide Brutvögel waren über Jahrhunderte fester Bestandteil der hiesigen Mähwiesen und Weiden. Eine immer intensivere Flächenbewirtschaftung führte jedoch zu einem starken Rückgang der potentiellen Lebensräume und damit verbunden auch zu einem Rückgang der Braunkehlchen- und Wiesenpieperbestände. Auch auf Bundesebene gelten beide Arten als stark gefährdet.

Im Rahmen von Datenerhebungen hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass der Vogelsberg im hessenweiten Vergleich eine der Regionen darstellt, die noch starke Brutbestände von Braunkehlchen und Wiesenpieper verzeichnen konnte. Entsprechend groß ist somit auch die Verantwortung, die der Vogelsbergkreis für diese beiden gefährdeten Arten trägt.

Um eben dieser Verantwortung gerecht zu werden, setzt der Vogelsbergkreis mit dem Amt für Wirtschaft und den ländlichen Raum sowie der Unteren Naturschutzbehörde, dem Naturschutzgroßprojekt Vogelsberg und den örtlichen Naturschutzvertretern umfassende Erhaltungsmaßnahmen für Wiesenvögel um.

Zu den Verbreitungsschwerpunkten für Braunkehlchen und Wiesenpieper im Kreis zählen die landschaftlich bemerkenswerten Talräume von Grebenhain, Herbstein und Lauterbach, die durch einen vielfältigen Wechsel von artenreichem Grünland mit Feucht- und Nasswiesen geprägt sind. Von herausragendem Wert für die Wiesenbrüter sind dabei die großflächigen, gehölzarmen Feuchtwiesenbereiche entlang der Gewässer Lüder, Schwarza, Altefeld und Eisenbach, die sich nach wie vor in einem relativ naturnahen Zustand befinden. Eine extensive Bewirtschaftung schafft hier bessere Lebensbedingungen für seltene und besonders geschützte Vogelarten wie zum Beispiel Braunkehlchen, Wiesenpieper und Neuntöter. Auch Rotmilane und Schwarzstörche finden hier ein wichtiges Nahrungshabitat vor.

Durch unterstützende Maßnahmen im Rahmen der Agrarumweltprogramme mit Beratung durch das Amt für Wirtschaft und den ländlichen Raum konnten viele Landwirte in diesen Gebieten davon überzeugt werden, durch spätere Mahdtermine, eine geringere Düngung und die Anlage von Altgras- beziehungsweise Saumstreifen einen wertvollen Beitrag zur Erhaltung der Wiesenbrütervorkommen zu leisten. Neben der Anlage von ein- oder mehrjährigen Altgrasstreifen wurden bereits seit dem Jahr 2015 über 2000 Holzweidepfähle aufgestellt, die zum einen als Ansitz- und Singwarten dienen und zum anderen eine klare Abgrenzung zwischen Nutz- und Altgrasfläche schaffen. Die Umsetzung erfolgte hier ebenfalls durch das Amt für Wirtschaft und ländlichen Raum, Sachgebiet Landschaftspflege, in kooperativer Zusammenarbeit mit den jeweiligen Landwirten. Die Finanzierung erfolgte aus NATURA 2000 Mitteln des Landes Hessen. 

Im Rahmen einer Langfristpacht mit der Gemeinde Grebenhain konnte das Naturschutzgroßprojekt Vogelsberg zudem mehrere Flächen innerhalb der Gemarkung Crainfeld sichern, die ehemals als „Hotspots“ für Braunkehlchen galten. Doch auch hier sind die Bestände in der Vergangenheit zurückgegangen. Dementsprechend liegt in diesen Bereichen der Fokus auf Maßnahmen, die die Lebensraumbedingungen für Braunkehlchen – und Wiesenbrüter im Allgemeinen – erhalten oder sogar verbessern. Besonders in diesem Jahr investierte das Naturschutzgroßprojekt in großflächige Zaunbaumaßnahmen innerhalb der Lüderaue. In Summe rund 6,5 Kilometer Zaun sollen dazu beitragen, relevante Altgrasbereiche sowie Ansitz- und Singwarten für die bedrohten Arten zu schaffen. Hierfür wurden zunächst alte Stacheldrahtzäune entfernt und in einzelnen Bereichen Entbuschungsmaßnahmen durchgeführt. Ebenso wurden ausgewiesene Einzelbäume entfernt, da das Braunkehlchen größere vertikale Strukturen meidet. Anschließend wurden naturbelassene Weidezaunpfähle so platziert, dass zwischen den einzelnen Grünlandflächen rund zehn Meter breite Altgrasbereiche etabliert werden können. Als Versuchsprojekt werden zudem in den Randbereichen rund 20 Meter breite Bracheflächen ausgezäunt, die jährlich erweitert werden, um auf diese Weise unterschiedliche Brachestadien zu schaffen. Hintergrund dieses Konzeptes ist, dass das Braunkehlchen für seinen Nestbau vorrangig mehrjährige Brachen präferiert. Durch dieses Rotationsprinzip soll es den Vögeln in wenigen Jahren möglich sein, zwischen einer einjährigen, zweijährigen oder dreijährigen Brache „wählen“ zu können. Zudem soll es Prädatoren wie Füchsen oder Waschbären erschwert werden, die Nester der Braunkehlchen ausfindig zu machen. Rund 60.000 Euro lässt sich das Naturschutzgroßprojekt diese Maßnahme kosten.

Bei der Einordnung der noch im Vogelsberg vorhandenen Braunkehlchen- und Wiesenpiepervorkommen in den regionalen und landesweiten Kontext kann festgehalten werden, dass die Bestände auch hier stark gefährdet sind.  Abnehmende Anzahlen von Brutpaaren müssen auch im Kreis für einzelne Bereiche konstatiert werden. Umso größer ist die Notwendigkeit, sich mit vereinten Kräften von Landbewirtschaftern, Behörden, Naturschutzgroßprojekt und den örtlichen Naturschutzverbänden für den Erhalt und Schutz der bedrohten Arten einzusetzen. Ob die in diesem Jahr großflächig getroffenen Maßnahmen ihre Wirkung erzielen, wird sich erst in den nächsten zwei bis drei Jahren zeigen. Festgehalten werden sollte allerdings, dass neben der Flächenbewirtschaftung auch der Rückgang an Insekten sowie der Klimawandel einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf Braunkehlchen und Co. haben. Letzteres drückt sich vor allem durch den Verlust von Feucht- und Nasswiesen aus.

Es ist hervorzuheben, dass viele Landbewirtschafter im Rahmen der neuen Antragstellung zum Hessischen Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen HALM 2 bereit waren, in diesen besonderen Bereichen für Braunkehlchen und anderer Offenlandarten naturschutzfachliche Sonderleistungen auf Grünlandflächen abzuschließen. Mit dieser naturschutzorientierten Bewirtschaftung der Flächen leisten die Landbewirtschafter einen wertvollen Beitrag zur Erhaltung dieser Vogelarten.

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